Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen

Sie sind als Absender von Ladegut (z.B. als Betreiber eines Baumarktes) verantwortlich für das beförderungssichere Laden, Stauen und Befestigen der Ware auf Lkw-Ladeflächen, in Lieferwagen, Kombis und Pkws.

Kommt es zu Unfallschäden oder zu Beanstandungen durch die Ordnungsbehörde, stehen Absender und Verlader in der Verantwortung. Deshalb müssen Sie in Ihrem Betrieb Zuständigkeiten und Aufgaben regeln.

Wichtig: Ein häufig verwendeter Passus auf Ihrem Lieferschein wie „….Für die Ladungssicherung bzw. Einhaltung des Gesamtgewichtes ist der Fahrzeugführer bzw. –halter verantwortlich. Von Haftungsansprüchen aus mangelhafter Verladung stellen Sie uns hiermit frei….“  ist vor Gericht unwirksam!

 

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