Sie sind als Absender von Ladegut (z.B. als Betreiber eines Baumarktes) verantwortlich für das beförderungssichere Laden, Stauen und Befestigen der Ware auf Lkw-Ladeflächen, in Lieferwagen, Kombis und Pkws.
Sie sind als Betreiber einer Verkaufsstätte verpflichtet, ab einer Verkaufsfläche von 2.000 m² einen Brandschutzbeauftragten ausbilden zu lassen oder zu bestellen.
Entsprechend der zunehmenden Eigenverantwortung, müssen Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen nach verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen durchführen. Die derzeit wesentlichen sind folgend aufgeführt.